Red Hat Training

A Red Hat training course is available for Red Hat Satellite

8.2. Den Satellite aktualisieren

Alle kritischen RHN Satellite-Updates werden in Form eines Erratums für den RHN Satellite freigegeben.
Für RHN Satellite-Systeme, die eventuell mit dem Internet verbunden werden, ist die beste Art, diese Errata-Updates anzuwenden, der Einsatz des Red Hat Update Agents via Red Hat Network. Da der RHN Satellite während der Erstinstallation beim Red Hat Network angemeldet wird, sollte der Benutzer in der Lage sein, yum update (oder up2date -u auf Versionen von Red Hat Enterprise Linux älter als Version 5) auf dem RHN Satellite auszuführen oder die Website unter https://rhn.redhat.com für Updates zu verwenden.

Wichtig

Apache RPMs haben keinen Neustart des httpd-Dienst nach der Installation zur Folge. Deshalb kann es sein, dass nach einem vollständigen Update eines RHN Satellite Servers (wie beispielsweise mit dem Befehl yum update (oder up2date -uf auf älteren Versions von Red Hat Enterprise Linux) Apache fehlschlagen kann. Um dies zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Sie den httpd-Dienst nach der Aktualisierung neu starten.
Für RHN Satellite Systeme, die nicht mit dem Internet verbunden sind, können die Pakete selbst mithilfe eines Kunden-Accounts unter https://rhn.redhat.com abgefragt werden. Danach können diese manuell gemäß den Instruktionen im Errata-Hinweis angewandt werden.

Warnung

Es ist sehr wichtig, die Errata-Meldung zu lesen, bevor Sie jegliche RHN Satellite Errata-Updates anwenden. Zusätzliche Konfigurationsschritte könnten erforderlich sein, um bestimmte RHN Satellite Updates anwenden zu können. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn diese die Datenbank involvieren. In solchen Fällen enthält die Meldung spezifische und detaillierte Informationen über die notwendigen Schritte, die dabei erforderlich sein könnten.
Wenn Sie das RHN-Berechtigungszertifikat aktualisieren möchten, um beispielsweise die Anzahl der Client-Systeme zu erhöhen, anstatt neue Satellite-Pakete zu installieren, siehe Kapitel 5, Berechtigungen für Instruktionen diesbezüglich.